Maßnahmen zur Förderung ihrer Mitarbeiter werden bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter pro Jahr lt. § 3 Nr. 34 EStG begünstigt. Unternehmen können sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung ohne geldwerten Vorteil zuwenden.
Lt. § 3 Nr. 34 EStG
fallen unter diese Regelung.
Es werden Maßnahmen gefördert die den Anforderungen der §§ 20, 20a, 20b SGB V entsprechen.
Hilfreich hierbei kann der Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes dienen.
Bei den Maßnahmen muss es sich um zertifizierte Maßnahmen handeln. Folgende Maßnahmen können wir ihnen hierzu anbieten.
Wenn ein Betrieb nicht sämtliche oder teil der Kosten übernehmen kann oder will, kann die Möglichkeit bestehen, von den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung zu bekommen.
Vor der Entscheidung einer gesundheitsfördernden Maßnahme sollte ihr Betrieb die Krankenkassen der Mitarbeiter kontaktieren.
Die Krankenkassen gehen hierbei ihrem gesetzlichen Auftrag nach, der im §20 SGB V geregelt ist. Hierbei haben die Kassen die Aufgabe die betrieblichen gesundheitsfördernden Maßnahmen zu unterstützen.
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